Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 34. Transfer von Vermögenswerten bei einem Wechsel des externen Anlageverwalters

Wenn entschieden wird, die externen Anlageverwalter auszutauschen, muss bei dem Transfer eine Reihe von Governance-Aspekten berücksichtigt werden. Diese umfassen den Informationsbedarf infolge des Wechsels, die Berücksichtigung von Gebühren oder Vertragskündigungsstrafen und die Mitteilungen an die von dem Wechsel betroffenen Gruppen einschließlich Treuhändern, Mitgliedern und Buchhaltern. Bei der Übergabe von Vermögenswerten zwischen Dispositionen werden die mit den Aktionen verbundenen Risiken ermittelt und angemessen gesteuert. Gleichzeitig bemüht sich die anlegende Institution, die Kosten nach Möglichkeit zu minimieren.