Die Vermögenswerte der anlegenden Institution werden in Übereinstimmung mit anerkannten internationalen oder nationalen Rechnungslegungsstandards und gemäß guter Praxis der Branche bewertet. Bewertungen werden unabhängig durchgeführt oder zumindest unabhängig geprüft.
Diese Leitlinie sollte zusammen mit den IVSS-IAO Leitlinien über versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit, insbesondere mit Leitlinie 23, Inputs zur Anlagenbewertung und Leistungsberechnung, gelesen werden.
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