Der Anlageauftrag und die unterstützenden Ziele werden klar definiert und genießen die Unterstützung der maßgeblichen Akteure.
Für Träger der sozialen Sicherheit mit einem Anlageauftrag kann durch Rechtsvorschriften, eine Richtlinie oder eine Verordnung die allgemeine Ausrichtung der Anlagepolitik vorgegeben werden und es können die Arten zulässiger Anlageinstrumente vorgeschrieben werden. Um die Langzeitrendite auf die Reservemittel zu maximieren und gleichzeitig Anlagerisiken zu senken und die Art der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, sollte das Spektrum der zulässigen Anlageinstrumente ausreichend diversifiziert sein. Es gibt eine Reihe von Faktoren mit einem Einfluss auf die Anlagestrategie eines Trägers, einschließlich der Anlagesicherheit, der erwarteten Rendite, Cashflow-Fragen und der Art der Verbindlichkeiten der Organisation. Für Träger, die externe Anlageverwalter einsetzen, ist es auch wichtig, dass die Aufträge und Ziele klar definiert und angemessen kommuniziert werden.