Bei der Festlegung der Ziele des Trägers der sozialen Sicherheit berücksichtigt der Verwaltungsrat die Rolle von sozial verantwortlicher Anlagepraxis sowie von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance, um zu gewährleisten, dass die Anlagepolitik und die Anlagestrategie mit dem Auftrag in Einklang stehen (wenn der Auftrag Elemente in Bezug auf sozial verantwortliche Anlagepraxis sowie Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance enthält).
Dieses Ziel gilt sowohl für Träger mit interner als auch mit externer Anlageverwaltung.
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