Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 18. Infrastrukturinvestitionen

Direkte oder indirekte Infrastrukturinvestitionen können für Reservefonds der sozialen Sicherheit eine geeignete Option sein. Der Träger der sozialen Sicherheit stellt sicher, dass Investitionen in dieser Anlagekategorie angemessen kontrolliert werden und dass die Verwaltung über das erforderliche Fachwissen und die erforderlichen Kompetenzen verfügt, damit die Anlageentscheidungen im Einklang mit dem Auftrag und den Zielen des Trägers gefällt werden. Bei den Anlageentscheidungen sollten die Besonderheiten dieser Anlagekategorie berücksichtigt werden, insbesondere die verschiedenen Risikoarten wie etwa das Baurisiko und Risiken der Einnahmenverwaltung sowie Liquiditätsrisiken und politische/ regulatorische Risiken, die im Vergleich zu anderen Anlagen allesamt höher ausfallen können.

Die verschiedenen Herausforderungen des Risikomanagements verlangen eine bestimmte Governance-Erfahrung, wie sie in anderen Anlagekategorien üblicherweise nicht erforderlich ist, und dazu gehört auch, dass beim Anlagemanagement Dritte hinzugezogen werden.