Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

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Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 1. Anlageüberzeugungen

Starke Anlageüberzeugungen, die die Unterstützung des gesamten Trägers genießen, mit den Zielen übereinstimmen und die Grundlage aller Anlageentscheidungen bilden, werden vereinbart und dokumentiert.

Bei der Anlage von Vermögenswerten geht es grundlegend darum, Urteile und Entscheidungen in der Gegenwart zu treffen – gewöhnlich unter Bezugnahme auf die Vergangenheit –, um eine ungewisse Zukunft zu bewältigen oder zu nutzen. Anleger tun dies, indem sie ihre zugrunde liegenden Überzeugungen darüber, wie die Welt funktioniert, umsetzen. Die Qualität dieser Überzeugungen ist ein wichtiger, bestimmender Faktor des Anlageerfolgs.

Überzeugungen sind Arbeitsannahmen über die Anlagewelt, die den Anlagepraktiken und -entscheidungen zugrunde liegen. Wenn diese weiterentwickelt und weitergegeben werden, tragen sie dazu bei, die Festlegung von Zielen und Entscheidungsprozesse wirksamer zu gestalten. Die hilfreichsten Überzeugungen beschreiben treffend zukünftige Anlageergebnisse, sichern die Unterstützung der gesamten Organisation und sind detailliert. Alle Anlageentscheidungen basieren auf Überzeugungen; allzu häufig sind diese Überzeugungen jedoch implizit, nicht dokumentiert oder unstrukturiert. In Anlageüberzeugungen sollten sich Auffassungen in Bezug auf das Anlagegesamtziel des Fonds und Governance-Bereiche sowie Überzeugungen in Bezug auf Alpha- und Betafaktoren, die Triebkräfte des Anlageansatzes und der Anlagestrategie sein werden, widerspiegeln.