Dieser Teil der Leitlinien bezieht sich auf die Prozesse, die die anlegende Institution des Trägers schaffen muss, um die Governance-Anforderungen zu erfüllen und letztlich ihre Anlageziele zu erreichen. Diese Prozesse gelten unabhängig davon, ob die Anlage selbst durch eine interne Anlageabteilung oder durch einen externen Anlageverwalter erfolgt.
Mit diesen Prozessen sollte man sich befassen, nachdem die Anlageprinzipien (Teil A) und die Strukturprinzipien (Teil B) festgelegt wurden. Wenngleich die Leitlinien in diesem Teil abhängig von der Art des Reservefonds der sozialen Sicherheit und seinen Verbindlichkeiten, der Größe und anderer Merkmale in unterschiedlichem Umfang gelten, wird erwartet, dass Träger der sozialen Sicherheit bei der Anlage ihrer Reservefonds alle diese Leitlinien berücksichtigen.