Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 4. Treuhänderische Pflichten

Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung haben eine treuhänderische Pflicht bei der Verwaltung und Anlage der Vermögenswerte des Trägers der sozialen Sicherheit.