Die Leitlinien der IVSS über die Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit ermöglichen Mitgliedern, einem schrittweisen Governance-Prozess zu folgen. Dieser beginnt mit dem Aufbau der verschiedenen, an dem Prozess beteiligten Strukturen und der Definition der Rollen und zeigt auf, wie diese mit den Prozessen interagieren, die zur Erreichung der Governance-Ziele eingerichtet werden müssen. Diese Prozesse umfassen die Definition und Überwachung einer Anlagestrategie, die Ergebniskontrolle und die Berichterstattung.
Die vorliegenden Leitlinien beginnen folglich mit Investment-Governance-Prinzipien und -Strukturen, bevor mit Investment-Governance-Prozessen fortgefahren wird. Die Leitlinien berücksichtigen, dass manche Träger der sozialen Sicherheit die Anlage von Vermögenswerten intern verwalten, während andere externe Anlageverwalter einsetzen.
Auf Investment-Governance-Prozesse wird in drei separaten Abschnitten eingegangen:
- Gemeinsame Governance-Prozesse (relevant für Träger der sozialen Sicherheit, die die Anlageverwaltung intern und/oder extern durchführen);
- Governance-Prozesse mit spezieller Relevanz für interne Abteilungen der Anlageverwaltung;
- Governance-Prozesse mit spezieller Relevanz für externe Anlageverwalter.