Die Informationspolitik des Trägers der sozialen Sicherheit (gemäß der Beschreibung in den Leitlinien der IVSS über Good Governance) behandelt in angemessenem Umfang die Offenlegung relevanter Anlageinformationen. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung beachten die Informationspolitik einschließlich der Parameter dafür, wann sie von ihrem Vorrecht Akteuren Informationen vorzuenthalten Gebrauch machen sollten. Die Politik behandelt auch die Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte.
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