Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit

Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit -
Leitlinie 19. Beachtung der Sorgfaltspflicht bei Anlagen durch eine anlegende Institution

Intern oder extern erzeugte Anlagevorschläge unterliegen angemessener Sorgfaltspflicht.