Die Anlagephilosophie und der Anlageprozess werden unter Bezugnahme auf die Fähigkeiten, die Ressourcen und die Prozesse der anlegenden Institution festgelegt.
Die Entscheidung, ob eine interne Anlagefunktion genutzt oder ein externer Anlageverwalter ausgewählt werden sollte, ist eine der grundlegendsten und wichtigsten Entscheidungen, die der Träger der sozialen Sicherheit treffen muss. Um eine angemessene Entscheidung darüber zu treffen, ob ein externer Anlageverwalter beauftragt werden sollte, und, wenn ja, für welchen Teil der Gesamtanlagen, muss die anlegende Institution die Ressourcen beurteilen, über die sie innerhalb der Organisation verfügt. Dabei muss sie auch entscheiden, ob sie mit diesen Ressourcen die Anlageverwaltung von Teilen oder von allen Vermögenswerten des Reservefonds angemessen bestreiten kann. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine Globalentscheidung auf oberster Ebene, in der sich eine grundlegende Entscheidung zu der Frage widerspiegelt, ob Anlagen am effizientesten intern oder extern getätigt und verwaltet werden sollten.
Wenn die anlegende Institution beschließt, die Anlage ihrer Vermögenswerte grundsätzlich intern zu verwalten, kann sie immer noch im Einzelfall prüfen, ob eine spezielle Anlage oder Anlagekategorie unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten innerhalb der anlegenden Institution am effektivsten intern oder extern getätigt und verwaltet wird. Insofern ist diese Entscheidung eine Umsetzungsentscheidung und sollte während der Portfolio-Zusammenstellung berücksichtigt werden.
Anlegende Institutionen müssen sich deshalb ihrer Wettbewerbsvor- und -nachteile bewusst sein und ihre Entscheidungsprozesse entsprechend anpassen. Sie sollten wissen, in welchen Bereichen sie über wenig oder gar keine Fachkenntnisse oder Governance-Kapazität verfügen und bestrebt sein, ihre Strategie entsprechend auszurichten. Dieser Prozess ermöglicht es der anlegenden Institution, ein Governance-Budget aufzustellen.
Die Menge an Ressourcen, die eine anlegende Institution für den Governance-Prozess aufwenden kann, ist begrenzt. Diese Menge an Ressourcen, die für den Prozess aufgewendet werden kann, wird als „Governance-Budget“ bezeichnet. Das Governance-Budget eines Fonds bezieht sich auf die Menge an Fachwissen, finanziellen Mitteln, verfügbarer Zeit (sowohl intern als auch extern) und operationeller Effektivität für den Betrieb des Fonds. Es handelt sich um die Kapazität zur Wertschöpfung aus den Fähigkeiten, Ressourcen und Prozessen, die in der Wertschöpfungskette einer Organisation genutzt werden.
Der Umfang des Governance-Budgets hat Einfluss auf das erwartete Ergebnis von Governance. Eine bestimmte Größe des Governance-Budgets sollte mit einem bestimmten Anlagestil und einer bestimmten Anlagestrategie in Einklang stehen. In Situationen mit beschränkten Governance-Budgets müssen die Ressourcen angemessen auf die unterschiedlichen Aufgaben innerhalb des Governance-Prozesses verteilt werden, und der Anlageprozess muss kompetent durchgeführt werden. Es ist möglich, das Governance-Budget im Lauf der Zeit anzupassen; dies hat jedoch Konsequenzen für das wahrscheinliche Anlageergebnis und die Auszahlungen.
Allgemeiner ausgedrückt sind die dem Governance-Budget zugewiesenen Ressourcen, und somit dessen Größe, auch eine strategische Entscheidung, die in Übereinstimmung mit den Bestrebungen der anlegenden Institution im Hinblick auf langfristige Anlageziele getroffen wird. Bewährte Beispiele für gute Praxis in der Branche lassen darauf schließen, dass anlegende Institutionen sorgfältig über ihre gewählten Governance-Verfahren und -Praktiken beraten sollten und Governance als eine Investition in die Verwirklichung ihrer Ziele betrachten sollten. Hier wird gewöhnlich zwischen kurzfristiger Kosteneffizienz und dem Anlageergebnis auf lange Sicht abgewogen (selbst wenn es bisweilen schwierig ist, die Wertschöpfung durch wirksame Governance zu bemessen). Niedrigere Governance-Budgets sind gleichbedeutend mit weniger komplizierten oder anspruchsvollen Anlagedispositionen. Höhere Governance-Budgets sind durch ein großes Volumen der verwalteten Vermögenswerte und/oder der eingesetzten organisatorischen Ressourcen einschließlich Zeit, Engagement und Echtzeitanlageverwaltung gekennzeichnet. Dies unterstützt die Fähigkeit zur Nutzung komplexerer Anlagedispositionen.