Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit - Leitlinie 32. Ausrichtung der Anreize externer Fondsmanager an den Zielen des Trägers der sozialen Sicherheit
Die Anreize der externen Fondsmanager werden an den allgemeinen Anlagezielen des Trägers der sozialen Sicherheit ausgerichtet.
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