Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz - Leitlinie 3. Bereitstellung und Verwaltung der finanziellen Ressourcen
Der Träger der sozialen Sicherheit stellt ausreichende finanzielle Ressourcen für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz bereit und schafft Strukturen und Bestimmungen für die Verwaltung dieser Ressourcen.
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