Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz

Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz -
Leitlinie 11. Bereitstellung von Ressourcen für die Gesundheitsbedarfsermittlung

Der Träger der sozialen Sicherheit stellt sicher, dass angemessene Ressourcen für die Durchführung einer Gesundheitsbedarfsermittlung vorhanden sind und dass die Zuständigkeiten für die Durchführung klar zugewiesen sind.