Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz - Leitlinie 11. Bereitstellung von Ressourcen für die Gesundheitsbedarfsermittlung
Der Träger der sozialen Sicherheit stellt sicher, dass angemessene Ressourcen für die Durchführung einer Gesundheitsbedarfsermittlung vorhanden sind und dass die Zuständigkeiten für die Durchführung klar zugewiesen sind.
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