Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz

Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz -
A.1. Der gesetzliche Rahmen für Träger der sozialen Sicherheit

Der Träger der sozialen Sicherheit muss über ein gesetzliches und finanzielles Mandat für seine Rolle als Förderer der Gesundheit am Arbeitsplatz verfügen. Das Mandat definiert den Tätigkeitsbereich des Trägers und ermöglicht individuell ausgerichtete Dienstleistungen sowie kollektive Tätigkeiten für eine Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Das Mandat regelt den Anspruch der Versicherten auf Dienstleistungen der Gesundheitsförderung. Darin wird auch festgelegt, dass ein bestimmter Betrag des Krankenversicherungsbudgets für die Gesundheitsförderung (am Arbeitsplatz) verwendet werden kann. Es sind auch Gesetze nötig, welche die Grenzen zwischen der Verantwortung des Staates und jener der sozialen Krankenversicherung für die Gesundheitsförderung festlegen und welche, die die Plattformen für die Zusammenarbeit und für Partnerschaften definieren.

Für ein gesetzliches und finanzielles Mandat braucht es ein unterstützendes politisches Umfeld, in dem der Gesetzesrahmen aufgebaut werden kann. Ein unterstützendes politisches Umfeld beruht auf einem Engagement für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und einer Abstimmung derselben mit der allgemeinen Gesundheitspolitik. Das Mandat bestimmt Umfang und finanzielle Regeln und ist Teil der offiziellen Umsetzungsbestimmungen für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Bei der Entwicklung der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz muss der gesamten versicherten Bevölkerung der gleiche Zugang garantiert werden. Die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz kann somit entscheidend sein für die Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten. Risikobehaftete Personen und Bevölkerungsgruppen sowie die derzeit „gesunde“ Bevölkerung können über ihre Arbeitsplätze erreicht werden. Die Programme zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz müssen jedoch den Unternehmenszielen entsprechen und Teil der Geschäftsstrategie und des Zyklus ständiger Verbesserungen sein, mit denen ein Unternehmen Exzellenz verwirklichen kann. Weil die Umsetzung des Mandats eng mit den gesetzlichen Ansprüchen der Versicherten verknüpft ist, kann der Träger der sozialen Sicherheit selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. Es müssen systematisch Rechenschaftsberichte erstellt werden, damit die Transparenz der Tätigkeiten und der verwendeten Ressourcen gewährleistet ist.