Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz - Leitlinie 14. Analyse der Ermittlungsergebnisse und Konsensbildung zum Handeln
Der Träger der sozialen Sicherheit legt auf der Grundlage der Arbeitsplatzbeurteilung und der Daten zum Gesundheitsbedarf die Handlungsprioritäten einvernehmlich fest.
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