Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz - Guideline 30. Vision Zero
Der Träger verpflichtet sich, den Ansatz Vision Zero zu fördern, ihn als strategisches Instrument für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zu nutzen und so einen Beitrag zu einer nationalen Präventionskultur zu leisten.
Es gelten die Prinzipien und die vorgeschlagenen Strukturen und Mechanismen für Vision Zero gemäß den Leitlinien der IVSS zur arbeitsplatzbezogenen Prävention (siehe Leitlinie 40, Vision Zero).
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