Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung -
Rahmen der Leitlinien der IVSS zur Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Arbeitslosigkeit verursacht menschliche, soziale und wirtschaftliche Kosten.

Auf individueller Ebene hat Arbeitslosigkeit einen Verlust des Arbeitseinkommens und einen Abbau der Kompetenzen zur Folge, die sich auf die gesamte Karriere auswirken und zu langfristigen Einkommenseinbußen und einem geringeren Lebensstandard führen können. Arbeitslosigkeit kann auch soziale Isolation und einen Verlust des Selbstvertrauens zur Folge haben und sich auf das psychische und körperliche Wohlbefinden auswirken.

Auf kollektiver Ebene senkt Arbeitslosigkeit das Produktions- und Einkommensniveau und führt zu einem Kompetenzabbau in der Gesellschaft. Sie hat auch höhere Sozialausgaben zur Folge und verringert die Einnahmen aus Sozialbeiträgen, Einkommens- und Verbrauchssteuern.

Die Institutionen der sozialen Sicherheit spielen eine wesentliche Rolle bei der Verringerung dieser Kosten und bei der vollen Entfaltung des verfügbaren menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Potenzials, durch die Entwicklung angemessener Strategien, die einen effizienten Arbeitsmarkt in allen Aspekten unterstützen.

Diese Strategien dienen vor allem dazu, einer Arbeitslosigkeit vorzubeugen, indem Anstrengungen zur Begrenzung der Zahl von Neueintretenden in das System der Arbeitslosenersatzleistungen unternommen werden und gleichzeitig sichergestellt wird, dass dieses für wirklich Bedürftige zugänglich bleibt. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit der Organisationen der sozialen Sicherheit, der Arbeitsvermittlung und der Weiterbildungseinrichtungen, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen und der Behörden nötig. Eine geeignete Analyse der Arbeitsmarkttrends und eine Bestimmung von Arbeitsmarktteilnehmern, die vor einer möglichen Arbeitslosigkeit stehen, sollte sicherstellen, dass sich der Bedarf von Unternehmen und Arbeitnehmern vorwegnehmen lässt und die erforderlichen Ressourcen so zugewiesen werden können, dass dieser Bedarf gedeckt und das Ziel einer nachhaltigeren Beschäftigung und eines inklusiveren Arbeitsmarkts am besten unterstützt wird.

Sie dienen aber auch dazu, Anstrengungen zur Verkürzung der Zeit der Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Dies geschieht durch verschiedene Programme und Maßnahmen, durch Fortbildungs- und Wiedereingliederungsprogramme, die gemeinsam mit verschiedenen Akteuren angeboten werden. Insbesondere geht es darum, wiederholte oder zu lange Zeiten der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, indem die Qualifikationen für eine Anpassung an die Arbeitsmarktnachfrage verbessert und Hindernisse für eine Arbeitsmarktbeteiligung abgebaut werden.

Diese Strategien sind einander hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Ziele zwar sehr ähnlich, verlangen aber einen genau auf die einzelne Person, die Institution und das System der sozialen Sicherheit abgestimmten Ansatz.

Die Leitlinien der IVSS zur Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung möchten einen Paradigmenwandel in der Gestaltung von Arbeitslosenversicherungssystemen einleiten. Mit diesen Leitlinien wird versucht, die Haltung passiver Arbeitslosenversicherungssysteme zu überwinden, die auf die Bereitstellung einer Einkommensersatzquelle beschränkt waren, und stattdessen aktive Systeme zu fördern, deren wichtigste Ziele die Unterstützung und Sicherung von Arbeitsmarkttransformationen, die Beschleunigung der Wiedereingliederung teilweise oder ganz arbeitsfähiger Empfänger von Arbeitslosenleistungen, die Verringerung der Arbeitslosigkeit und die Vergrößerung der Arbeitsbevölkerung und der Arbeitsmarktbeteiligung sind.

Der letzte Abschnitt der Leitlinien liefert auch einige Ideen dazu, wie auf die aktuellen Arbeitsmarktherausforderungen reagiert werden kann.