Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung -
Leitlinie 31. Aufbau eines Arbeitskräfteangebots

Die zuständigen Institutionen sind verantwortlich für den Aufbau und die Unterstützung eines Arbeitskräfteangebots, damit die berufliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtert wird und nachhaltige berufliche Laufbahnen durch eine Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitsbevölkerung langfristig gesichert ist.