Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung - Leitlinie 31. Aufbau eines Arbeitskräfteangebots
Die zuständigen Institutionen sind verantwortlich für den Aufbau und die Unterstützung eines Arbeitskräfteangebots, damit die berufliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtert wird und nachhaltige berufliche Laufbahnen durch eine Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitsbevölkerung langfristig gesichert ist.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung