Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung - Leitlinie 27. Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der Wiedereingliederung
Die zuständigen Institutionen fördern die berufliche Wiedereingliederung von Stellen-suchenden durch eine passende Verwendung positiver und negativer Anreize für Arbeitslosenversicherungsprogramme.
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