Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung -
Leitlinie 27. Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der Wiedereingliederung

Die zuständigen Institutionen fördern die berufliche Wiedereingliederung von Stellen-suchenden durch eine passende Verwendung positiver und negativer Anreize für Arbeitslosenversicherungsprogramme.