Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung -
Leitlinie 15. Ermöglichung kurzfristiger und flexibler Arbeitsbedingungen zur Vermeidung von Entlassungen

Teilarbeitslosigkeitssysteme fördern flexible kurzfristige Arbeitsbedingungen und Arbeitsprogramme und machen es möglich, Entlassungen aufgrund von vorübergehenden Nachfrageschwankungen zu verhindern oder zu reduzieren.