Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung - Leitlinie 15. Ermöglichung kurzfristiger und flexibler Arbeitsbedingungen zur Vermeidung von Entlassungen
Teilarbeitslosigkeitssysteme fördern flexible kurzfristige Arbeitsbedingungen und Arbeitsprogramme und machen es möglich, Entlassungen aufgrund von vorübergehenden Nachfrageschwankungen zu verhindern oder zu reduzieren.
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