Entscheidend ist, dass die Institutionen der sozialen Sicherheit, die sich für die Gestaltung, die Erbringung, die Förderung, die Verbreitung und die Unterstützung wirksamer Beschäftigungsprogramme einsetzen, ein breites Spektrum institutioneller und individueller Akteure in den Prozess mit einbeziehen müssen. Zwar sind die Institutionen der sozialen Sicherheit oft durch ihre jeweilige Gesetzgebung eingeschränkt, doch dies sollte sie nicht davon abhalten, nach einer Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und nach besseren Ergebnissen bei der Erhaltung der Arbeit oder der beruflichen Wiedereingliederung zu streben, indem sie von einem breiten Spektrum nationaler und internationaler Erfahrungen lernen. Zahlreiche Institutionen der sozialen Sicherheit konnten ihre Ergebnisse erfolgreich strategisch beeinflussen, indem es ihnen gelang, Einfluss auf den gesetzlichen Rahmen innerhalb ihres Rechtssystems zu nehmen.
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Akteuren, mit dem gesetzlichen und strategischen Rahmen und mit den internationalen beruflichen Standards und guten Praktiken im Bereich des Zugangs zu Beschäftigung, der Erhaltung von Arbeitskräften, der Rückkehr an die Arbeit nach Arbeitslosigkeit und nachhaltiger Beschäftigungsfähigkeit.
Die zuständigen Institutionen – die in Übereinstimmung mit den Leitlinien der IVSS über Good Governance verwaltet werden – beurteilen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren die erbrachten Politiken, Programme und Leistungen.