Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung -
Ziele der Leitlinien der IVSS zur Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung

Die Mitgliedsorganisationen der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), die sich direkt oder indirekt mit der Verwaltung von Arbeitslosenversicherungs- und Sozialhilfesystemen befassen, bilden eine breite und sehr vielfältige Gruppe von Institutionen der sozialen Sicherheit. Viele dieser Organisationen müssen die zuvor erwähnten bedeutenden neuen Herausforderungen bewältigen und sich kontinuierlich an Veränderungen und Transformationen des Arbeitsmarkts anpassen. Viele von ihnen haben deshalb auf institutioneller Ebene spezifische Ansätze entwickelt, um die Bedürfnisse von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitslosen besser erfüllen zu können und eine Karriereunterstützung, Weiterbildung und Kompetenzentwicklung, Eingliederungs- und Wiedereingliederungsdienstleistungen sowie Leistungen für ein angemessenes Einkommen in den verschiedenen Phasen des beruflichen Werdegangs anzubieten. So helfen sie, Stellenwechsel zu unterstützen, nachhaltige Laufbahnen zu ermöglichen und eine höhere formelle Arbeitsmarktbeteiligung zu erreichen.

Diese Leitlinien der IVSS sollen den IVSS-Mitgliedsinstitutionen dabei helfen, faktenbasierte strategische Entscheidungen im Hinblick auf die Gestaltung und Umsetzung von Programmen und Dienstleistungen zu treffen, die den Menschen helfen, Zugang zu Beschäftigung zu erhalten und in Arbeit zu bleiben, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch kontinuierlichen Zugang zu lebenslangem Lernen zu verbessern und ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. Die konkrete Umsetzung dieser Leitlinien wird anhand von Beispielen guter Praxis aus den IVSS-Mitgliedsinstitutionen illustriert.

Einige der Leitlinien befassen sich mit administrativen Funktionen und können von den Institutionen deshalb leicht umgesetzt werden. Andere verlangen gesetzliche oder regulatorische Änderungen, die über das Mandat der Institutionen hinausgehen. Die Geschäftsführung kann mit ihrer Expertise und ihrer Erfahrung dazu beitragen, das Wissen der politischen Entscheidungsträger zu erweitern und die Vorteile innovativer politischer Maßnahmen bekanntzumachen. Die Verwaltungen können anhand von Lehren aus erfolgreichen Praktiken in anderen Ländern spezifische politische Vorschläge machen. Diese Leitlinien bieten dazu einen einzigartigen Schaukasten von Praktiken aus der ganzen Welt.

Die größte Herausforderung im Bereich der Beschäftigung ist besonders in bestimmten Weltregionen das Fehlen von Möglichkeiten für menschenwürdige Arbeit. Wie das Internationale Arbeitsamt seit Langem betont, gibt es bei der Beschäftigung von Menschen noch immer große Mängel hinsichtlich der Arbeitsqualität. Viel zu viele Arbeitnehmer verfügen über zu geringe Löhne oder Einkommen, über eine zu geringe Arbeitsplatzsicherheit und über einen zu geringen oder gänzlich fehlenden Zugang zu sozialer Sicherheit. Dies ist besonders bei Arbeitnehmern im informellen Sektor der Fall. Es gibt weltweit schätzungsweise 2 Milliarden informelle Arbeitnehmer; dies ist über die Hälfte der globalen Arbeitsbevölkerung. Viele dieser Menschen sind selbst im Rahmen ihrer Beschäftigung dem Risiko von Armut trotz Arbeit ausgesetzt.

Auch aus diesem Grunde wurde diese Herausforderung in die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen aufgenommen, und zwar in Ziel 8, in dem es um „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ geht. Die Leitlinien der IVSS stehen daher im Einklang mit Ziel 8.5, „Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen“, und mit Ziel 8.8, „Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern“, der Indikatoren der UN-Nachhaltigkeitsziele.

Auf diese Herausforderung wird hauptsächlich in den Leitlinien der IVSS über administrative Lösungen für die Deckungsausweitung eingegangen. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass Informalität auch Thema der Gespräche der 109. Internationalen Arbeitskonferenz war.

Insbesondere in den Schlussfolgerungen der Konferenz wurde betont, wie wichtig es ist, die IAO-Empfehlung betreffend den innerstaatlichen sozialen Basisschutz, 2012 (Nr. 202), gemeinsam mit der Empfehlung betreffend den Übergang von der informellen zur formellen Wirtschaft, 2015 (Nr. 204), umzusetzen, um eine volle und produktive Beschäftigung zu fördern und die Integration sozial gefährdeter Personen in den Arbeitsmarkt sicherzustellen.

Die vorliegenden Leitlinien sollten in Verbindung mit anderen einschlägigen IVSS-Leitlinien gelesen werden, insbesondere den Leitlinien der IVSS über Good Governance, den Leitlinien der IVSS zur Dienstleistungsqualität und den Leitlinien der IVSS über Informations- und Kommunikationstechnologie, den Leitlinien der IVSS über Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit und den Leitlinien der IVSS über Kommunikation von Verwaltungen der sozialen Sicherheit, die für alle Institutionen der sozialen Sicherheit von großem Wert sind.

Wie bereits im Abschnitt über den Mangel an menschenwürdiger Arbeit erwähnt, kann die Förderung und Anwendung aller Leitliniensammlungen der IVSS einen konkreten und substantiellen Beitrag dazu leisten, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen erreicht werden.

Dabei stützen und fördern die Leitlinien der IVSS insbesondere Ziel 8, „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“, und Ziel 10, „Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern“. Außerdem bedeutend sind die Synergien mit Ziel 1, „Armut in allen ihren Formen und überall beenden“, Ziel 4, „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“, und Ziel 5, „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“. Dabei haben sich die Vereinten Nationen und die IVSS als loyale Partner bei der Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung erwiesen, und so können wir diese Herausforderung bereichsübergreifend angehen.

Das Grundprinzip hinter den Leitlinien der IVSS zur Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung lautet, Arbeitslosen und Stellensuchenden die bestmögliche Unterstützung anzubieten, damit sie schnell und dauerhaft wieder oder neu in Arbeit finden können, was letztlich ihre unnötige Abhängigkeit von Leistungen der sozialen Sicherheit vermeiden hilft. Diese Leitlinien haben auch eine präventive Dimension, da mögliche Ursachen von Arbeitslosigkeit frühzeitig angegangen und geeignete Lösungen für die nachhaltige Erwerbstätigkeit risikobehafteter Arbeitskräfte gesucht werden.

Der Zugang zu Beschäftigung und die Erhaltung von Arbeitskräften, die berufliche Wiedereingliederung und eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit sind die Ziele einer Reihe von Maßnahmen und Prozessen, die entworfen wurden, um die berufliche Integration junger Arbeitssuchender und die berufliche Wiedereingliederung von Menschen voranzutreiben, die ihre Arbeit verloren haben oder die sich während längerer Zeit außerhalb des Arbeitsmarkts befunden haben. Mit diesen Maßnahmen wird auch die Erhaltung derjenigen Arbeitskräfte gefördert, die in Gefahr sind, ihre Arbeitsstelle zu verlieren (außer durch Krankheit oder Verletzung), und durch die Verbesserung ihrer lebenslangen Beschäftigungsfähigkeit soll der Arbeitsstellenverlust vermieden werden.

Um diese Ziele zu erreichen, muss beim Entwurf der Maßnahmen ein integrierter Ansatz mit verschiedenen Akteuren verfolgt werden, der eine angemessene Planung und Koordination der Tätigkeiten erlaubt.