Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung - Leitlinie 28. Förderung der Nachfrage nach Arbeitskräften
Die Behörden und zuständigen Institutionen sind verantwortlich für die Einrichtung eines Rahmens, der die Entwicklung und Pflege einer stabilen Beschäftigungslage hoher Qualität fördert.
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