Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung - Leitlinie 2. Rechtlicher und politischer Rahmen
Die Institution hat den gesetzlichen und politischen Auftrag, Tätigkeiten der Bindung in Arbeit und der beruflichen Wiedereingliederung einzuleiten. Wenn vorhandene Gesetze nicht bereits wirksame Ergebnisse liefern, sind Gesetzesänderungen zu befürworten, welche die Träger der sozialen Sicherheit zu solchen Tätigkeiten ermächtigen.
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