Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung - Leitlinie 14. Förderung gleicher Chancen zum Ausgleich von Beruf und Privatleben
Die Beschäftigten können auch dann in Arbeit bleiben, wenn sie vor privaten oder familiären Schwierigkeiten stehen, und alle Beschäftigten verfügen über gleiche Chancen, so dass sie sich ihre familiären Aufgaben teilen können.
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