Förderung einer nachhaltigen Beschäftigung - C. Information über Leistungen
Die zuständigen Institutionen informieren die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten bei Arbeitslosigkeit und vereinfachen die Verfahren, die einen Zugang zu den Programmen und Dienstleistungen ermöglichen. Alle Akteure haben ihren Verpflichtungen vollständig nachzukommen.
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