Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 30. Anpassung von Programmen oder Dienstleistungen
Die Institution passt die Art und Weise der Erbringung eines Programms oder einer Dienstleistung an. Diese geringfügigen Optimierungen versetzen die Institution in die Lage, Dienstleistungen zu erbringen, die dem Krisenkontext angemessen sind, ohne die Transferbeträge zu erhöhen oder den Deckungsbereich über die geltenden Vorschriften hinaus auszuweiten.
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