Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - D. Bereitstellung von Maßnahmen
Dieser Teil enthält die Leitlinien für die Bereitstellung von Maßnahmen, d. h. für die Erbringung von Hilfsleistungen über die regulären Dienste der Institution hinaus. Diese Leitlinien bauen auf den Leitlinien für die Aufrechterhaltung bestehender Dienste (Teil C) auf. Die Leitlinien in Teil C sind für die Bereitstellung von Maßnahmen relevant und werden in Teil D nicht wiederholt. Der Grund für die Vorlage gesonderter Leitlinien für verschiedene Arten von Maßnahmen anstelle einer Zusammenführung sämtlicher Leitlinien in einer einzigen Leitlinie ist die Tatsache, dass sie unterschiedliche Auswirkungen auf die Institutionen haben.
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