Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 20. Permanente Überwachungs- und Reaktionsmechanismen
Die Institution richtet Überwachungs- und Reaktionsmechanismen ein, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.
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