Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 7. Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulung des Personals
Die Institution führt Sensibilisierungsmaßnahmen zu Bedrohungen, Risiken und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit durch. Das Personal wird geschult, um die im Kontinuitätsplan und im Einsatzplan sowie in den entsprechenden Standardarbeitsanweisungen festgelegten Aufgaben zu erfüllen.
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