Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 34. Einführung von zunächst zeitlich befristeten Nothilfeprogrammen oder -diensten
Die Institution führt ein Nothilfeprogramm oder einen Nothilfedienst ein, um von der Krise betroffene bestehende oder neue Kunden zu unterstützen.
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