Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 8. Spitzenkapazitäten
Die Institution entwickelt „Spitzenkapazitäten“, das heißt, sie ist in der Lage, ausreichend Personal, Material und Ausrüstung zu beschaffen, um nach einem Vorfall oder einer Krise den unmittelbaren Bedarf einer großen Anzahl von Kunden zu decken. Die Institutionen der sozialen Sicherheit sollten diese Kapazitäten aufbauen und aufrechterhalten.
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