Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 29. Bewertung der Machbarkeit von Maßnahmen
Die Institution führt in Abstimmung mit anderen staatlichen Stellen eine Machbarkeitsbewertung durch, um die Kapazitäten für die Bereitstellung von Maßnahmen in Abstimmung mit anderen staatlichen Stellen zu ermitteln.
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