Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 31. Erhöhung von Leistungen oder Ansprüchen
Die Institution erhöht die Leistungen oder die Anspruchsbeträge, um die von der Krise betroffenen Kunden zu unterstützen („vertikale Ausweitung“).
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