Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - Leitlinie 15. Institutionelle Cybersicherheitsstrategie und Governance
Die Institution bewertet die aktuelle Sicherheitslage und legt eine institutionelle Cybersicherheitsstrategie sowie ein Governance-Modell fest.
Die Verwaltungen der sozialen Sicherheit werden zu kritischen Infrastrukturen (KI) und Informationsinfrastrukturen (KII) und benötigen daher eine robuste Cybersicherheitsstruktur. Im Allgemeinen bezeichnet KI diejenigen Sektoren, Dienstleistungen und Vermögenswerte, die für die reibungslose Funktionsweise und die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft unerlässlich sind. Gleichzeitig bezeichnet KII jene IKT-Systeme, die für sich genommen als KI anzusehen sind oder für den Betrieb einer KI unerlässlich sind.
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