Kontinuität und Widerstandsfähigkeit von Dienstleistungen und Systemen der sozialen Sicherheit - B. Institutionelle Kapazitäten und Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen und Vorfällen
In diesem Teil werden die entscheidenden institutionellen Kapazitäten vorgestellt, die zur Bewältigung von Krisen und Vorfällen eingerichtet sein sollten. Dieser Teil umfasst vier Aspekte: Informationsressourcen (B.1), Humanressourcen (B.2), Notfallpläne und -protokolle (B.3) sowie Technologie – technologische Kapazitäten (B.4).
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung