IVSS-Anerkennungsprogramm

Dies sind die Konditionen des Anerkennungsprogramms

IVSS-Anerkennungsprogramm

Dies sind die Konditionen des Anerkennungsprogramms

Konditionen

  1. Für die Teilnahme am IVSS-Anerkennungsprogramm wird eine Verwaltungsgebühr von 5.000 CHF erhoben. Die Gebühr gilt für jede einzelne Leitliniensammlung, für die sich eine IVSS-Mitgliedsinstitution bewerten lässt, und umfasst die Kosten des unabhängigen Experten, der die Bewertung durchführt, sowie weitere administrative Kosten. Die IVSS stellt ihre Rechnung, wenn sie den Antrag erhalten hat. Der offizielle Anerkennungsprozess beginnt nach Zahlungseingang.

  2. Die IVSS-Mitgliedsinstitution bestätigt vor der Bewertung für die IVSS-Anerkennung, dass alle gelieferten Informationen und Dokumente den Fakten entsprechen und der aktuellen Geschäftspraxis der Institution entsprechen.

  3. Bewertungen können auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch durchgeführt werden. Verfügt die Mitgliedsinstitution über Unterlagen, die nicht in der Sprache der Bewertung verfasst sind, können die Originaldokumente zusammen mit einer Zusammenfassung in einer der Bewertungssprachen eingereicht werden.

  4. Nach erfolgreichem Abschluss der Bewertung erhält die Mitgliedsinstitution ein Exzellenzzertifikat für die Anwendung einer bestimmten IVSS-Leitliniensammlung. Das Zertifikat gilt drei (3) Jahre.

  5. Nach bestandener Anerkennung hat die Mitgliedsinstitution das Recht, in ihrer Kommunikation (Website, Publikationen und Briefe) das IVSS-Anerkennungslogo zu verwenden. Die Mitgliedsinstitution kann das Anerkennungslogo drei Jahre lang nach dem auf dem Anerkennungszertifikat vermerkten Datum verwenden.

  6. Nach Ablauf der drei Jahre muss die Mitgliedsinstitution einen Antrag auf Neuzertifizierung stellen.

  7. Ist die erste Bewertung nicht erfolgreich, erhält die Mitgliedsinstitution sechs Monate Zeit, um die Empfehlungen des unabhängigen Experten umzusetzen. Nach den sechs Monaten oder gegebenenfalls auch früher kann die Mitgliedsinstitution die Belege für die Einhaltung der Leitlinien dem Experten zur erneuten Prüfung vorzulegen.