Wie funktioniert das IVSS-Programm für Anerkennung?
Das Programm für Anerkennung bietet IVSS-Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Umsetzung der IVSS-Leitlinien formell bewerten und anerkennen zu lassen. Damit diese Anerkennung ausgesprochen werden kann, wird geprüft, ob die Mitgliedsorganisation die betreffenden Leitlinien einhält.
Das Anerkennungsprogramm wird vom IVSS-Generalsekretariat durchgeführt, und die Prüfung erfolgt durch einen unabhängigen Experten. Die Unabhängigkeit dieses Prüfers gewährleistet, dass die Bewertung unparteiisch ist und dass alle Mitglieder durch die IVSS gleich behandelt werden.
Eine Anerkennung gilt für eine bestimmte Sammlung von Leitlinien der IVSS. Die Arbeitsmappe für die Anerkennung ist gleich aufgebaut wie die entsprechende Leitliniensammlung.
Das Programm gliedert sich in sieben Phasen:
Interessensbekundung: Die IVSS-Mitgliedsorganisation bekundet dem Generalsekretariat der IVSS ihr Interesse an einer Teilnahme am Anerkennungsprogramm.
Anerkennungsmaterial: Die IVSS sendet der Mitgliedsorganisation die Arbeitsmappe für die Anerkennung.
Bezahlung: Die IVSS schickt der Mitgliedsorganisation eine Rechnung über die Gebühr für das Anerkennungsverfahren. Nach der Begleichung der Rechnung ernennt die IVSS einen unabhängigen Prüfer und bietet der Mitgliedsorganisation einen Zugang im Bereich Meine IVSS auf der Internetseite der IVSS, wo sie ihre Bewerbung und die zugehörigen Dokumente hochladen kann.
Einreichung der Dokumente: Die Mitgliedsorganisation füllt die Arbeitsmappe für die Anerkennung innerhalb einer Frist von sechs Monaten aus und speichert diese und die zugehörigen Dokumente im Bereich Meine IVSS.
Beurteilung der Dokumente: Der unabhängige Prüfer prüft die eingereichte Arbeitsmappe und die zugehörigen Dokumente und ermittelt, ob die Mitgliedsorganisation die betreffende Leitliniensammlung der IVSS eingehalten hat. Der Prüfer wendet sich direkt das Mitglied, falls er noch Fragen zum eingereichten Material haben sollte.
Empfehlung: Nach der Beurteilung diskutiert der Prüfer mit der Mitgliedsorganisation die Ergebnisse und übermittelt diese an die IVSS.
Anerkennung: Lautet das Ergebnis am Ende des Verfahrens, dass die Mitgliedsorganisation die Leitlinien eingehalten hat, stellt die IVSS der Mitgliedsorganisation als Anerkennung eine Exzellenzbescheinigung aus. Außerdem wird Unterstützungsmaterial zur Verfügung gestellt, das die Mitgliedsorganisation in ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden kann.
Hat die Mitgliedsorganisation die Leitlinien nicht vollständig eingehalten, vereinbaren der Prüfer und die Mitgliedsorganisation einen Arbeitsplan, mit dem die Einhaltung sichergestellt werden soll. Die Mitgliedsorganisation verfügt sodann über sechs Monate Zeit, um diesen Plan umzusetzen und die Ergebnisse dem Prüfer zur erneuten Beurteilung vorzulegen.