Das IVSS-Exzellenzzertifikat gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Am Ende der drei Jahre kann die Mitgliedsinstitution einen Antrag auf Neuzertifizierung stellen, die weitere drei Jahre gelten wird.
Da die IVSS ihre Leitliniensammlungen alle sechs Jahre überarbeitet, kann es zu folgenden Situationen kommen:
- Wenn sich die entsprechenden Leitlinien der IVSS seit der letzten Zertifizierung geändert haben, muss die Mitgliedsinstitution die vollständige Bewertung wiederholen. Die Gebühr ist in diesem Fall dieselbe wie bei einer Erstzertifizierung und liegt bei 5.000 CHF pro Leitliniensammlung.
- Wenn sich die entsprechenden Leitlinien der IVSS seit der letzten Zertifizierung nicht geändert haben, durchläuft die Mitgliedsinstitution eine eingeschränkte Bewertung, die 25 Prozent von der Mitgliedsinstitution ausgewählte Leitlinien sowie weitere 25 Prozent vom Experten und Prüfer ausgewählte Leitlinien umfasst.
So kann die Mitgliedsinstitution zu einzelnen Leitlinien in Bereichen geprüft werden, die sich seit der Erstzertifizierung verändert haben, was laufende Verbesserungen ermöglicht und sicherstellt, dass die Mitgliedsinstitution die Leitlinien weiterhin einhält. Die Gebühr beträgt in diesem Fall weniger als für eine vollständige Bewertung und liegt bei 3.000 CHF pro Leitliniensammlung.
- Wenn bei der Überarbeitung der betreffenden Leitliniensammlung nur geringfügige Änderungen vorgenommen wurden, bietet die IVSS eine eingeschränkte Bewertung an, die 25 Prozent von der Mitgliedsinstitution ausgewählte Leitlinien sowie weitere 25 Prozent vom Experten und Prüfer ausgewählte Leitlinien umfasst. Geringfügige Änderungen bedeutet, dass die Änderungen nur redaktioneller Art sind und/oder sich auf weniger als 10 Prozent der Leitlinien beziehen. Die Gebühr ist beträgt in diesem Fall weniger als bei einer vollständigen Bewertung und liegt bei 3.000 CHF pro Leitliniensammlung.
Aufgrund der zwei unterschiedlichen Arten von Neuzertifizierungen (vollständige und eingeschränkte Bewertung) wird im Anerkennungszertifikat das Veröffentlichungsjahr der entsprechenden Leitliniensammlung erwähnt.