Algerien gewinnt Besondere Auszeichnung der IVSS für Innovation

Algerien gewinnt Besondere Auszeichnung der IVSS für Innovation

Algeriens Landeskasse für Sozialversicherung der Arbeitnehmer (Caisse nationale des assurances sociales des travailleurs salariés – CNAS) hat im Rahmen des Wettbewerbs um den IVSS-Preis für gute Praxis für Afrika die erstmals vergebene Besondere Auszeichnung der IVSS für Innovation erhalten.

Südafrika gewinnt IVSS-Preis für gute Praxis für Afrika

Der IVSS-Preis für gute Praxis für Afrika 2023 ging an das südafrikanische Ministerium für Sozialentwicklung (Department of Social Development) für sein Kindergeld (Child Support Grant) und dessen Rolle bei der schrittweisen Ausweitung der Deckung der sozialen Sicherheit auf benachteiligte Kinder.

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Als Teil der verstärkten Ausrichtung der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) auf Transformation und Innovation der Verwaltung und Dienstleistungserbringung der sozialen Sicherheit vergab die Vereinigung als neue Preiskategorie im Triennium 2023–2025 erstmals die Besondere Auszeichnung der IVSS für Innovation. Der erste der vier regionalen Wettbewerbe um den Preis für gute Praxis wurde in Afrika organisiert und verzeichnete eine Rekordbeteiligung von 137 Bewerbungen von 46 Mitglieds­institutionen aus 30 Ländern. Mit der guten Praxis „Die elektronische Krankenakte“ wurde die algerische Landeskasse für Sozialversicherung der Arbeitnehmer zur ersten je erkorenen Gewinnerin der Besonderen Auszeichnung der IVSS für Innovation.

„Wir freuen uns sehr, der algerischen Landeskasse für Sozialversicherung der Arbeitnehmer für ihr wichtiges Projekt zur Digitalisierung von Krankenakten die erste Besondere Auszeichnung der IVSS für Innovation zu verleihen“, erklärte Marcelo Abi-Ramia Caetano, der Generalsekretär der IVSS.

Die elektronische Krankenakte

Kollaborativer Innovationshub der IVSS

Die IVSS startete jüngst einen Kollaborativen Innovationshub mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsinstitutionen zu fördern, um innovative Projekte sowie allgemeine Innovationskapazitäten zu entwickeln.

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Die elektronische Krankenakte, deren Einführung sich weltweit herausfordernd gestaltet, da dazu fundiertes Fachwissen und Fähigkeiten in der Datenverwaltung erforderlich sind, wurde im Rahmen der allgemeinen Strategie der CNAS eingeführt, die Qualität der Dienstleistungen für die Versicherten und ihre Angehörigen durch digitalisierte Prozesse weiter zu verbessern.

Das papierbasierte System war nicht mehr zweckmäßig, da die Versicherten für ärztliche Untersuchungen zuerst ihre Geschäftsstelle aufsuchen mussten, die medizinischen Berater an den verschiedenen Standorten keine Informationen austauschen konnten, die Antragsbearbeitung unnötig lange dauerte und die Archivierung und Speicherung viel Platz und Ressourcen benötigte.

Die Landeskasse für Sozialversicherung will bis Ende 2023 alle ihre sozialversicherungsbezogenen Krankenakten digitalisiert haben. Dadurch wird sich die Qualität der Versorgung für die Versicherten und ihre Angehörigen verbessern, da weniger Zeit für die Antragsbearbeitung benötigt wird und die Leistungsempfänger weniger Wege zurücklegen müssen. Außerdem können so zuverlässige statistische Daten für Studien erhoben werden, und Überweisungen für ärztliche Untersuchungen lassen sich einfacher ausstellen.

In ihrer Würdigung erklärte die international besetzte Jury: „Die Lösung ist kosteneffizient und nutzt institutionelle Anpassungen mit digitalen Lösungen, um ärztliche Diagnosen nach einer standardmäßigen Systematik der Medizin und der sozialen Sicherheit zu erfassen.“

Bedeutung der Leitlinien der IVSS

Die Leitlinien der IVSS sind die einzigen international anerkannten Standards für die Verwaltung der sozialen Sicherheit und decken 15 verschiedene Fachgebiete ab. In diesem Projekt hat sich die Landeskasse für Sozialversicherung auf die Leitlinien der IVSS zur Dienstleistungsqualität bezogen, und zwar insbesondere auf Leitlinie 11. Exzellente Diensterbringung; Leitlinie 12. Ermöglichung eines reibungslosen Kundenerlebnisses; Leitlinie 17. Digitale Dienstleistungen als Standard; Leitlinie 25. Einbindung von Innovationen und Veränderungsmanagement; sowie Leitlinie 26. Kontinuierliche Verbesserungen.