Die Internationale Sektion der IVSS für Elektrizität, Gas und Wasser vereint Institutionen und Einzelpersonen, die sich für die Förderung des Arbeitsschutzes in der Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie an Arbeitsplätzen, an denen mit diesen Energien gearbeitet wird, einsetzen.
Ihre Mitglieder aus verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern unterstützen die Sektion aktiv bei ihrer Arbeit.
Die Sektion für Elektrizität, Gas und Wasser ist bestrebt, den Kreis ihrer Mitglieder stetig zu erweitern, um ihre internationale Unterstützung auszubauen und ihren weltweiten Auftrag zu erfüllen.
Einrichtungen, die sich für die Arbeit der Sektion interessieren und die aktiv zur Erfüllung ihrer Aufgaben beitragen können, werden ermutigt, beizutreten.
Mitglieder der Sektion für Elektrizität, Gas und Wasser genießen folgende Vorteile:
- Zugang zu 30 Jahren Expertenwissen und Erfahrung;
- kostenlose Teilnahme einer Person aus jeder Mitgliedsinstitution an internationalen Symposien;
- kostenloser Zugang zu den Publikationen der Sektion;
- Mitarbeit in den Arbeitsgruppen;
- Möglichkeit zur Lösung von Sicherheitsproblemen im Rahmen des Arbeitsprogramms der Sektion.
Hier erfahren Sie mehr zu den Vorteilen der Mitgliedschaft.
Weitere Informationen über die Vorteile und die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Sektion für Elektrizität, Gas und Wasser erhalten Sie im nächsten Abschnitt.
Hier finden Sie die Mitgliederliste.
Arten der Mitgliedschaft
Die Sektion für Elektrizität, Gas und Wasser besteht aus ordentlichen und korrespondierenden Mitgliedern.
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder der Sektion für Elektrizität, Gas und Wasser werden können Mitglieder der IVSS sowie alle gemeinnützigen Organisationen, die mit den Themenbereichen der Sektion vertraut sind. Sicherheitsabteilungen gewinnorientierter Unternehmen, die sich gemeinnützig für den Arbeitsschutz engagieren, können ebenfalls beitreten.
Die ordentlichen Mitglieder sind zuständig für die Aufgaben der Sektion und verabschieden im Rahmen der Generalversammlung das Tätigkeitsprogramm. Der Mitgliederbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 650 EUR.
Korrespondierende Mitglieder
Korrespondierende Mitglieder werden können Organisationen, deren Ziele mit denjenigen der Sektion für Elektrizität, Gas und Wasser übereinstimmen, die jedoch die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen. Ebenso können Einzelpersonen der Sektion als korrespondierende Mitglieder beitreten, die als Experten für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in den Branchen Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser fungieren.
Korrespondierende Mitglieder leisten einen jährlichen Unterstützungsbeitrag nach Absprache mit dem Vorstand der Sektion. Sie nehmen an der Generalversammlung in beratender Funktion teil.
Beantragung einer Mitgliedschaft
Bitte verwenden Sie das Formular für die Beantragung einer Mitgliedschaft.