Von der Prekarität zur Verweigerung eines sozialen Status im belgischen Rechtssystem: Bedrohte Rechte der sozialen Sicherheit von Plattformbeschäftigten
Das Recht auf soziale Sicherheit ist in Artikel 23 der belgischen Verfassung verankert. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, dieses umzusetzen und das Recht aller Menschen auf ein Leben in Würde zu garantieren. Studien haben jedoch gezeigt, dass Plattformbeschäftigte in Sachen Sozialschutz vor nicht unbeträchtlichen Hürden stehen. Ziel dieses Artikels ist es aufzuzeigen, wo die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Umsetzung des Grundrechts auf soziale Sicherheit für Plattformbeschäftigte Grenzen aufweisen. Mit Blick auf diese gesetzlichen Bestimmungen stehen dabei sowohl die allgemeinen Regeln des belgischen Systems der sozialen Sicherheit als auch die jüngsten Maßnahmen des belgischen Gesetzgebers im Bereich der sogenannten kollaborativen Wirtschaft (Sharing Economy) im Vordergrund. Eine Analyse dieser Bestimmungen hat gezeigt, dass eine beträchtliche Zahl von Plattformbeschäftigten sowohl de facto als auch de jure von der sozialen Sicherheit ausgeschlossen ist. Dies wirft zumindest die Frage auf, ob der belgische Gesetzgeber sich an seine Verpflichtung hält, das in der Verfassung verankerte Recht auf soziale Sicherheit für Plattformbeschäftigte einerseits zu verwirklichen und andererseits auch nicht auszuhöhlen.