Berücksichtigung von Plattformarbeit als neue Arbeitsform im niederländischen Recht der sozialen Sicherheit: Neue Arbeitsformen, dieselben Regeln?
In den Niederlanden sind die Rechte der sozialen Sicherheit von Plattformbeschäftigten noch immer nicht formell verankert. Derzeit leitet sich das Sozialschutzniveau aller Arten von Beschäftigten direkt von ihrer arbeitsrechtlichen Einstufung ab. Da es in den Niederlanden weiterhin an besonderen gesetzlichen Vorgaben für Plattformbeschäftigte fehlt, insbesondere was das Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit anbelangt, gibt die aktuell bestehende Gesetzgebung den Weg vor. Dies bedeutet, dass Plattformbeschäftigte entweder als Angestellte mit dem entsprechenden weitreichenden Schutzpaket oder aber als Selbstständige mit einem eher beschränkten Sozialschutz betrachtet werden. Für die Mehrheit der Plattformbeschäftigten wird derzeit die zweite Option angewendet. Dennoch deuten die jüngsten Entwicklungen auf mögliche Verbesserungen in der Sozialversicherungssituation niederländischer Plattformbeschäftigter hin.