Berichterstattung über die Rentenverpflichtungen von Systemen der sozialen Sicherheit: Eine EU-Sichtweise
Die Rentensysteme der sozialen Sicherheit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) unterscheiden sich erheblich im Hinblick auf die Arten der Systeme und die gebotenen Leistungen, ihre Umverteilungsmerkmale und die gewählten Finanzierungsmethoden und -quellen. Außerdem spielt der Staat bei der Sicherstellung der Rentenversorgung in den EU-Mitgliedsstaaten jeweils eine ganz unterschiedliche Rolle. Laut dem Rahmen des europäischen Systems nationaler und regionaler Konten von 2010 werden die Rentenverpflichtungen der EU-Rentensysteme der sozialen Sicherheit nun in der Ergänzungstabelle 29 dargestellt, basierend auf der Methode der bisher aufgelaufenen Verbindlichkeiten (Accrued-to-Date-Liabilities, ADL). Diese Methode ermöglicht nicht die Beurteilung der finanziellen Nachhaltigkeit von Systemen der sozialen Sicherheit, bei denen es sich in der Regel um umlagebasierte oder teilweise kapitalgedeckte Systeme handelt, und auch nicht die Beurteilung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen. Darüber hinaus sind zwar die auf Beitragsleistungen beruhenden Rentensysteme der sozialen Sicherheit, mit oder ohne beitragsfremde Komponenten, in Tabelle 29 enthalten, die beitragsfremden Systeme der sozialen Sicherheit sind jedoch im Prinzip ausgeschlossen. Dieser Artikel will darlegen, wie sich die Transparenz und die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Tabelle 29 auf EU-Ebene verbessern lassen. Dazu sollen zusätzliche Informationen offengelegt werden, die sich für die Bewertung des finanziellen Status von auf Beitragsleistungen beruhenden Rentensystemen der sozialen Sicherheit eignen. Damit würde nicht nur die gewählte Finanzierungsmethode, sondern auch die Art der gebotenen Leistungen berücksichtigt. Aus politischer Sicht würden diese zusätzlichen Informationen sicherstellen, daß nicht einseitig bestimmte Arten von Systemen der sozialen Sicherheit in der EU gefördert werden und daß die Klarheit und Effektivität der Rolle des Staates bei der Finanzierung eines Rentensystems der sozialen Sicherheit gesteigert wird.