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Neuer IVSS-Rahmen für die Nutzung verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse

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Neuer IVSS-Rahmen für die Nutzung verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse

Verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse können den Institutionen der sozialen Sicherheit dabei behilflich sein, ihre Programmgestaltung und Programmumsetzung zu verbessern. Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) hat einen neuen Rahmen entwickelt, der die Mitgliedsinstitutionen auf diesem Weg unterstützen soll.

Ein Verständnis des bewussten und unbewussten Verhaltens der Nutzer kann bei der Anpassung, Verbesserung, Gestaltung und Umsetzung von Leistungen und Dienstleistungen der sozialen Sicherheit von entscheidender Bedeutung sein. Dadurch sind finanzielle, zeitliche und aufwandbezogene Einsparungen möglich, die Nutzer sind zufriedener und das soziale Wohlbefinden verbessert sich. Es ist deshalb nur natürlich, dass die Institutionen der sozialen Sicherheit ihre Aufmerksamkeit diesem Thema verstärkt zuwenden, und die IVSS hat innerhalb ihres Projekts Verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse und soziale Sicherheit einen neuen Rahmen geschaffen, der die Institutionen dabei begleiten kann.

Der neue IVSS-Rahmen für die Nutzung verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse erfordert einen bestimmten Reifegrad der Institutionen hinsichtlich Governance, Dienstleistungsqualität und Informations- und Kommunikationstechnologie. Er beruht auf den Grundsätzen der Transparenz und stützt sich auf sieben zentrale ethische Aspekte, die im sogenannten FORGOOD-Rahmen zusammengefasst sind. FORGOOD steht für folgende Anfangsbuchstaben englischer Begriffe:

Fairness Fairness: Hat die verhaltenswissenschaftlich begründete Strategie unerwünschte Umverteilungswirkungen?
Openness Offenheit: Ist die verhaltenswissenschaftlich begründete Strategie offen oder vielmehr verdeckt und manipulativ?
Respect Respekt: Werden in der verhaltenswissenschaftlich begründeten Strategie Selbstbestimmung, Würde, Wahlfreiheit und Privatsphäre respektiert?
Goals Ziele: Dient die verhaltenswissenschaftlich begründete Strategie guten und berechtigten Zielen?
Opinions Meinungen: Akzeptieren die Menschen Mittel und Zweck der verhaltenswissenschaftlich begründeten Strategie?
Options Optionen: Gibt es bessere Strategien und sind deren Ergebnisse gewährleistet?
Delegation Ermächtigung: Haben die strategischen Entscheidungsträger kraft der ihnen übertragenen Ermächtigung das Recht und die Fähigkeit, Verhaltensänderungen anzustoßen?

Die IVSS spielt dank ihrer Konzentration auf die Verwaltung der sozialen Sicherheit eine ganz entscheidende Rolle, was das Lernen und den Erfahrungsaustausch von Institutionen betrifft. Im vergangenen Jahr hat die Vereinigung eine Reihe von Webinaren und Onlineveranstaltungen organisiert, in denen es um gute Praxis und Erkenntnisse ging, die für die Entwicklung des neuen Rahmens von großem Nutzen waren.

Im November 2021 fand ein Webinar statt, in dem der Rahmen vorgestellt und diskutiert wurde. Das Webinar wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss für Organisation, Verwaltung und Innovation organisiert. Sartika Kooshanafiah, zweiter stellvertretender Direktor der Nationalen Behörde für soziale Sicherheit und Beschäftigung Indonesiens (BPJS Ketenagakerjaan) erklärte bei dieser Gelegenheit, wie verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse in seiner Behörde für ein Pilotprojekt eingesetzt werden, mit dem Unternehmen dazu gebracht werden sollen, ihre Beiträge fristgerecht zu zahlen. Jeffrey Png, Direktor der Abteilung für Dienstleistungs- und Lernexzellenz des Zentralen Vorsorgefonds (Central Provident Fund Board – CPFB) von Singapur, beschrieb seinerseits, wie verhaltenswissenschaftliche Nudging-Methoden dabei geholfen haben, die Beteiligung von Selbstständigen an einem Pilotprojekt nach dem Grundsatz „Beiträge abhängig vom Verdienst“ zu erhöhen und die Mitglieder des Rentensparsystems dazu zu bewegen, sich für CPF Life anzumelden, ein System für lebenslange Rentenzahlungen.

Die IVSS wird ihr Augenmerk auf verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse in den kommenden Veranstaltungen und Tätigkeiten weiter intensivieren und auf der Grundlage dieses neuen Rahmens mit den Mitgliedsinstitutionen zusammenarbeiten.