Die Sozialpolitik sollte so gestaltet sein, dass sie in verschiedenen Rechtssystemen und verschiedenen getrennten Behörden reibungslos umgesetzt werden kann.
Im Kontext von E-Government (staatliche elektronische Dienstleistungen) spricht man von Interoperabilität als der Fähigkeit verschiedener Systeme, bei der Verfolgung ihrer eigenen Ziele erfolgreich zu interagieren und mit anderen Institutionen Informationen und Wissen auszutauschen, unterstützt von Geschäftsprozessen und Datenaustauschmechanismen für unterschiedliche IKT-Systeme.
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