Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
Leitlinie 31. Individuelle Ergebnisse

Das Programm zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit verfolgt einen individuellen Ansatz, der sich auf den Bedarf der betroffenen Person konzentriert, und überwacht die Wirksamkeit der Ergebnisse auf die betroffene Person.

Für eine Beurteilung der Wirksamkeit eines Programms müssen die individuellen Ergebnisse, die Erfolgsfaktoren und die Auswirkungen auf die betroffenen Personen beurteilt werden. Dies erfordert von Anfang an eine Beurteilung des individuellen Bedarfs, einen personenzentrierten Teilhabeplan mit Leistungsindikatoren und eine Schlussbeurteilung der Ergebnisse für die betroffene Person.