Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Exzellenz in der Verwaltung

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  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit -
B.6. Qualifizierung von Experten

Der Bereich der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit ist komplex und vereint zahlreiche Akteure, einschließlich der Träger der sozialen Sicherheit, weiterer staatlicher Stellen, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Gesundheitsfachleute, Dienstleistungsanbieter und der Personen, deren Arbeitsplatz aufgrund von Verletzung, Krankheit oder akuter, langfristiger oder chronischer Erkrankung gefährdet ist. Wer für die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit verantwortlich ist, benötigt spezifische Kompetenzen, die ein breites Spektrum an Fachkenntnissen und Fähigkeiten abdecken müssen, damit alle nötigen Tätigkeiten durchgeführt und eine erfolgreiche Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzerhaltung erreicht werden können. Gleichzeitig müssen diese Fachleute bei ihrer Arbeit die jeweilige Rechtsordnung einhalten. Für die Träger der sozialen Sicherheit ist es deshalb wichtig, dass sie die Professionalisierung der für die Strategie und Programme zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit Verantwortlichen – innerhalb ihrer eigenen Organisation, in den Betrieben und bei den Dienstleistern der sozialen Scherheit – fördern, um sicherzustellen, dass Menschen, die sich eine Behinderung oder ein Gesundheitsproblem zugezogen haben, Dienstleistungen von hoher Qualität für die Wiederherstellung ihrer Beschäftigungsfähigkeit erhalten.